Tempo-30-Zonen – Eine föderalistische Einordnung
Université de Fribourg
BFD
Published in:
- Newsletter IFF. - 2023, no. I, p. 1-18
German
«Tempo 30» bewegt politisch wie medial immer wieder die Gemüter. Der vorliegende Beitrag nimmt eine föderalistische Einordnung über die Anordnung von Tempo-30-Zonen vor. Dabei zeigt die Kompetenzzuordnung, dass die Voraussetzungen für funktionelle Verkehrsbeschränkungen wie Tempo-30-Zonen durch den Bund vorgegeben werden. Im Zuge einer Gesetzesrevision per Anfang des Jahres 2023 ist mit der Gutachtenspflicht eine wesentliche Hürde für die Einführung von Tempo-30-Zonen weggefallen. Wir beleuchten die Implikationen der Revision auf das Verhältnis zwischen dem Bund und den Kantonen bzw. den Kantonen und den Gemeinden und kommen zum Schluss, dass sich das Normengefüge zu Geschwindigkeitsreduktionen im Strassenverkehr langsam in einem Wandel befindet, grosse Veränderungen aber ein Han-deln vom Bundesgesetzgeber voraussetzen.
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